Auszug aus der Satzung der Stiftung Auge:
(1) Zweck der Stiftung ist
- die Förderung der augenheilkundlichen Forschung,
- die Förderung der augenärztlichen Fort- und Weiterbildung sowie
- die Aufklärung über Augenerkrankungen und Erblindungsursachen.
Förderrichtlinien
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht,
sofern die Stiftungsmittel dies zulassen.
- Durchführung von wissenschaftlichen, grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Projekten sowie Einrichtungen von Stiftungslehrstühlen für Zwecke der augenheilkundlichen Lehre und Forschung an steuerbegünstigtenoder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Vergabe von Forschungsaufträgen im augenheilkundlichen Bereich und Gewährung von Forschungsstipendien an steuerbegünstigte oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Gewährung von Beihilfen zur Ausbildung von Augenärzten im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgung von Patienten,
- Durchführung von Forschungsveranstaltungen für Augenärzte aus Entwicklungsländern vor Ort,
- Unterstützung von Gastarztprogrammen im Inland für Augenärzte aus den Entwicklungsländern,
- Bereitstellung von Unterrichts- und Fortbildungsmaterialien für die Aus- und Fortbildung von Augenärzten,
- Durchführung von Informationsveranstaltungen über Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten sowie deren Risiken zur Vermeidung von Erblindungen.