Stiftungszwecke und Ziele

Auszug aus der Satzung der Stiftung Auge:


(1) Zweck der Stiftung ist

  • die Förderung der augenheilkundlichen Forschung,
  • die Förderung der augenärztlichen Fort- und Weiterbildung sowie
  • die Aufklärung über Augenerkrankungen und Erblindungsursachen.

Förderrichtlinien


(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht,
sofern die Stiftungsmittel dies zulassen.

  • Durchführung von wissenschaftlichen, grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Projekten sowie Einrichtungen von Stiftungslehrstühlen für Zwecke der augenheilkundlichen Lehre und Forschung an steuerbegünstigtenoder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Vergabe von Forschungsaufträgen im augenheilkundlichen Bereich und Gewährung von Forschungsstipendien an steuerbegünstigte oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Gewährung von Beihilfen zur Ausbildung von Augenärzten im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgung von Patienten,
  • Durchführung von Forschungsveranstaltungen für Augenärzte aus Entwicklungsländern vor Ort,
  • Unterstützung von Gastarztprogrammen im Inland für Augenärzte aus den Entwicklungsländern,
  • Bereitstellung von Unterrichts- und Fortbildungsmaterialien für die Aus- und Fortbildung von Augenärzten,
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen über Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten sowie deren Risiken zur Vermeidung von Erblindungen.